Anforderungen an die Supervisorin:
* Sie braucht Distanz zu den SupervisandInnen und dem
supervidierten System.
Deshalb soll ihr Vertrag auf 1 – 2 Jahre befristet sein (je nach Häufigkeit
der Supervision).
* Sie ist nicht Teil der Institution und wird frei gewählt.
* Sie soll mit dem Gesamtsystem, mit Subsystemen und deren
dynamischen Prozessen
sowie mit Personen und ihren innerpsychischen Anteilen arbeiten können.
* Sie bietet einen „Rahmen“ in Form von Methoden, Erfahrung
und Setting an, um die von
den SupervisandInnen eingebrachten Themen zu bearbeiten.
* Sie arbeitet in und an einem „fehlerfreundlichen“ Klima.
* Sie soll durch gezielte Fragen und Interventionen neue Perspektiven eröffnen können.
* Sie soll die SupervisandInnen zur Findung adäquater
Lösungen mit den eigenen
Ressourcen anregen.
* Sie arbeitet nur mit einem allgemeinen Auftrag des Arbeitgebers der SupervisandInnen und
* einem speziellen Auftrag der SupervisandInnen, der gemeinsam erarbeitetet wird.